Von Meinungen und Politik. Die Zukunft des deutschen Wohlfahrtsstaates

Unter dem Titel „Die Zukunft des Wohlfahrtsstaates – Visionen, Wünsche, Wirklichkeiten“ lud die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) am 4. Juli 2016 zu einer Veranstaltung in Berlin ein. Ausgangspunkt stellte eine von der FES bei der TNS Infratest in Auftrag gegebene Meinungsumfrage „Die Zukunft des Wohlfahrtsstaates. Einstellungen zur Reformpolitik in Deutschland“ dar. Um es gleich vorweg zu nehmen: Die zum politischen Kommentar geladene Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig (SPD), zeigte sich nicht überrascht von den Ergebnissen der Meinungsumfrage, sondern in ihrem (bzw. im SPD-) politischen Programm bestätigt: Politische Aktionen wie Rentenerhöhungen stoßen, so die Ministerien, auf einen gesellschaftlichen Konsens für eine Politik der sozialen Gerechtigkeit.

Ganz anders der Geschäftsführer von TNS Infratest, Nico Siegel, der die wichtigsten Ergebnisse der unter 2.000 Wahlberechtigten ab 18 Jahren durchgeführten Umfrage vorstellte: Er zeigte sich beeindruckt davon, dass 82 Prozent der Befragten angaben, die soziale Ungleichheit in Deutschland sei zu groß und dass 76 Prozent immerhin noch der Meinung waren, dieser Zustand schade dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Es gäbe, so Siegel weiter, in dieser Frage einen Konsens quer durch die Bevölkerungsgruppen und soziale Schichten und das sei alles andere als selbstverständlich: Hier zeige sich ein deutlicher Meinungsumschwung, sei man doch in den 1990er-Jahren unter dem Eindruck der Liberalisierung von Sozialstaaten noch davon ausgegangen, die Einkommensverteilung in Deutschland sei zu egalitär und nachteilig für das Wirtschaftswachstum. Siegels Kollege Roberto Heinrich sah in der Umfrage vor allem eine Bestätigung für eine progressive Politik, die Geschlechtergerechtigkeit in den Blick nimmt. 87 Prozent der Befragten, so der Meinungsforscher, hätten sich dafür ausgesprochen, der Staat solle auf eine gleiche Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit von Männern und Frauen hinwirken.

Dieser Befund lieferte die Steilvorlage für den längeren Kommentar von Manuela Schwesig, in dem sie die Meinungsumfrage als Aufhänger dafür nutzte, ein geplantes Gesetz zur Lohngleichheit vorzustellen. Sie führte zunächst aus, Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern sei zwar längst im Grundgesetz verankert, in der Lebenswirklichkeit finde sie sich häufig jedoch nicht wieder. In Hinblick auf die überwältigende Mehrheit in der Meinungsumfrage, die sich für Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt ausgesprochen hatte, entgegnete Schwesig: Diejenigen, die nicht zu den 87 Prozent gehören und gegen Gleichberechtigung seien, seien leider auch diejenigen, die in der Politik etwas zu sagen haben.

Auf gesellschaftlicher Ebene sei man hier jedoch weiter, weil Ehemänner und Väter jeden Tag erlebten, wie ihre gut ausgebildeten Ehefrauen bzw. Töchter ihre Potentiale im Berufsleben nicht voll ausschöpfen könnten, schlechtere Aufstiegschancen im Beruf hätten und schlechter bezahlt würden. Diese Argumentationslinie ist jedoch aus zweierlei Gründen problematisch: Zum einen sollte eine Politik, die sich der Gleichberechtigung verschrieben hat, die Bedeutung ihrer Handlungen nicht daran knüpfen, dass es nun (endlich) den Männern aufgefallen ist, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt den Kürzeren ziehen und dass das nicht nur für Frauen negative Konsequenzen hat (Schwesig verwies darauf, die Väter hätten ja schließlich viel Geld in die Bildung ihrer Töchter investiert). Zum anderen spiegeln die Umfrageergebnisse von TNS Infratest diesen angeblichen Sinneswandel der männlichen Bevölkerung nur bedingt wieder, denn uneingeschränkte Unterstützung für die Forderung nach Lohngleichheit gaben nur 64 Prozent der Männer, im Gegensatz zu 80 Prozent der Frauen.

Schwesig aber zitierte sogleich die nächste Statistik: Die Lohnlücke in Deutschland zwischen Männern und Frauen betrage immer noch 21 Prozent und sie nannte hierfür mehrere Gründe (hoher Anteil an Teilzeitarbeit, Frauen am ehesten mit Pflege und Erziehung betraut, „typische“ weibliche Berufe werden unterdurchschnittlich entlohnt). Diesem sich auch im EU-Vergleich bestätigenden Befund des Gender Pay Gap will Schwesig auf mehreren Wegen entgegentreten: Zum einen plädiert sie für die gesetzliche Einführung von Familienarbeitszeiten, die diejenigen Partnerschaften finanziell belohnt, in denen Männer und Frauen zu gleichen Teilen ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich gleichberechtigter der Kindererziehung widmen zu können. Zum zweiten soll die außerhäusliche Kinderbetreuung ausgeweitet und etwa die Ganztagsbetreuung in Schulen ermöglicht werden. Zum dritten sollen die häufig von Frauen ausgeübten Pflegeberufe den Krankenpflegeberufen gleichgestellt und damit im Einkommen besser gestellt werden. Schließlich liegt ein weiterer Schwerpunkt darin, in den Unternehmen selbst mehr Transparenz zu schaffen. Das bedeutet, dass Unternehmen ab 500 Beschäftigten dazu verpflichtet werden sollen, „zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung zu beziehen“. Wie Schwesig selbst kritisierte werde damit aber ein Großteil der Frauen gar nicht erreicht, denn rund 99 Prozent der Unternehmen zählen zu den kleinen und mittleren Unternehmen mit 49 bis 249 Beschäftigen und diese stellen insgesamt wiederum zusammengenommen rund 60 Prozent aller tätigen Personen an.

Dass es trotz aller Versuche nach wie vor nicht zu einer echten Politik der Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt gekommen sei, läge nach Schwesig vor allem am Widerstand aus der Union, den Unternehmen selbst sowie Arbeitgeberverbänden. Andererseits – und auch darauf verwies die Ministerin – seien die Kämpfe um eine Gleichberechtigung von Frauen immer schon langwierig und zäh gewesen (sie erinnerte an das Frauenwahlrecht, das aktuelle Sexualstrafrecht sowie die Frauenquote). Unerwähnt blieb bei ihr allerdings, dass es in der EU eigentlich gar keinen Gender Pay Gap mehr geben dürfte, denn schon seit 1957 wird einheitlich vorgeschrieben, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten müssen. Umgesetzt wurde dieser Artikel 119 aus dem ursprünglichen EWG-Vertrag jedoch nie – und das lag nicht zuletzt am mangelnden Willen der Mitgliedstaaten, diesen Artikel nationalrechtlich umzusetzen.

Bei allem Konsens unter den Redner_innen darüber, dass der Staat eine soziale Verantwortung trage (und dies zudem gesellschaftlich gefordert sei), bleibt am Ende die Erkenntnis, dass wirtschaftlicher Erfolg oder Misserfolg in der Verantwortung eines jeden Individuums liegt. Manuela Schwesig interpretierte die Meinungsumfrage dahingehend, dass „die Gesellschaft“ „den Staat“ in der Pflicht sähe, die nötigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass es sich wieder lohne, „sich anzustrengen“. Hinsichtlich der zukünftigen Ausgabenverteilung des Sozialstaats konstatierte Schwesig, sie sähe eine Chance in einer klügeren Finanzpolitik, die dort investieren soll, „wo es sich lohnt“. Damit bleibt ihr politischer Ansatz zumindest auf rhetorischer Ebene letztendlich dem wirtschaftlichen Imperativ treu, wonach durch Investitionen in das Humankapital dem Einzelnen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden sollen. Die anwesenden Wissenschaftler interpretierten die Ergebnisse der Meinungsumfrage jedoch völlig anders: Nico Siegel sah in den Zahlen vielmehr einen Ruf nach den klassischen, auf den „Säulen des Bismarck’schen Wohlfahrtsstaates“ ruhenden gesetzlichen Sozialversicherungen. Er resümierte, die Befragten wünschten sich einen Ausbau des Sozialstaates nach nordischem Vorbild (Gleichheit auf höchstem Niveau), richteten sich hinsichtlich der Finanzierung jedoch eher am angelsächsischen Modell aus (mit niedrigen universellen Transferleistungen). Diesen Widerspruch aufzulösen sei die eigentliche Aufgabe, vor der die Politik heute stünde.

Jedenfalls deutet sich – wenn man die Meinungsumfrage als repräsentativ akzeptiert – in Deutschland ein gewisser Konflikt zwischen gesellschaftlichem Anspruch an den Sozialstaat und aktuellen, auch EU-weiten Reformen an: Denn gerade Ansätze wie die „Europe 2020“-Strategie hebeln den klassischen Wohlfahrtsstaat, der das Individuum vor marktbedingten Risiken schützen soll, immer mehr aus. Ob vor diesem Hintergrund heute, wie die Moderatorin Petra Pinzler fragte, nicht von einem „Chancengleichheitsstaat“ anstatt von einem Wohlfahrtsstaat gesprochen werden müsste, blieb indes offen.


OpenEdition vous propose de citer ce billet de la manière suivante :
Anne Lammers (5 juillet 2016). Von Meinungen und Politik. Die Zukunft des deutschen Wohlfahrtsstaates. Sozialstaat | État Social. Consulté le 26 mars 2025 à l’adresse https://doi.org/10.58079/ojr5


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